EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) soll den Ausbau von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden, insbesondere aus Wind- und Sonnenenergie.
Es gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energien wie zum Beispiel Erdöl und auch von Energieimporten aus dem Raum außerhalb der EG verringert werden soll.
Die Aufstellung zeigt die gesetzlich garantierte Vergütung bei Photovoltaikanlagen pro eingespeister Kilowattstunde (zzgl. MwSt. für eine Laufzeit von 20 Jahren zzgl. der Monate im Jahr der Inbetriebnahme).
Bei Inbetriebnahme im März 2017 beträgt die aktuelle Vergütung für Photovoltaik-Anlagenbetreiber bei einer Anlagengröße:
bis 10 kWp = 12,30 Cent/kWh 10 kWp bis 40 kWp = 11,96 Cent/kWh ab 40 kWp = 10,69 Cent/kWh ab 1.000 kWp bis 10 MWp = 8,51 Cent/kWh. |
Alle Angaben ohne Gewähr - Quelle: EEG.
Die Förderungen ab 1. April 2017 werden wieder anhand des Zubaus berechnet und ab 31. März 2017 veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier www.jundw.de/eeg.pdf